Gremien
Alle Getauften bilden das „Volk Gottes“. Durch die gewählten Gremien nimmt es Mitverantwortung und Mitgestaltung für das kirchliche Leben am Ort wahr.
Die beratenden und mitentscheidenden Gremien im Pfarrverband sind:
Pfarrverbandsrat
hinten (von links nach rechts):
Stephan Hager, Martin Januschko, Wolfram Rothert, Pfarrer Stefan Menzel, Agathe Meißner, Adrian Esterer, Walter Bley, Julia Plaggemeier
vorne (von links nach rechts):
Barbara Berger, Susanne Mertz, Silvia Lukas, Pastoralreferentin Susanne Engel, Pastoralassistentin Emily Pinto
Unser Pfarrverband besteht aus zwei Pfarreien – Maria Himmelfahrt in Puchheim-Ort und St. Josef in Puchheim-Bahnhof, die nicht nur vom Kirchenbau her ganz unterschiedlich sind. In den beiden Pfarrgemeinderäten wird auf die Besonderheiten der jeweiligen Pfarrei geschaut. Der Pfarrverbandsrat legt den Fokus darauf, den gesamten Pfarrverband im Blick zu haben, und ist somit ein Gremium der Zusammenarbeit zwischen beiden Pfarreien.
von links nach rechts:
Barbara Berger, Wolfram Rothert, Susanne Mertz, Agathe Meißner
von links nach rechts:
Martin Januschko, Stephan Hager, Silvia Lukas, Adrian Esterer, Susanne Engel, Walter Bley, Julia Plaggemeier
Die Pfarrgemeinderäte mit ihren Sachbereichen sind für vier Jahre gewählt. Ihre Aufgabe ist die Beratung der hauptamtlichen Seelsorgenden in pastoralen Fragen sowie die eigenverantwortliche Mitsorge für das Leben der Pfarrgemeinden.
Die Sitzungen sind öffentlich. Protokolle in den Schaukästen geben Auskunft über die laufende Arbeit.
von links nach rechts:
Stefan Dingler, Antony Kalthiparambil, Wolfgang Münnich-Debus, Andreas Metz, Christian Esterer, Verwaltungsleiter Dieter Rubenbauer, Regina Bley, Pfarrer Stefan Menzel, Christine Mallwitz, Karl Hornung, Patrick Lindenmüller
nicht im Bild:
Angela Barth, Dr. Joachim Jordan, Andreas Huber, Monika Furtner-Keil
Die Kirchenverwaltungen sind für sechs Jahre gewählt. Zusammen mit dem Pfarrer bzw. dem von ihm delegierten Kirchenverwaltungsvorstand sorgt die Kirchenverwaltung für die materiellen Voraussetzungen der Seelsorge in der Pfarrei bzw. im Pfarrverband.
Die Kirchenverwaltungen tagen etwa alle zwei Monate in nichtöffentlicher Sitzung